BFSG · Online-Shops

Barrierefreiheit im Online-Shop: was das BFSG verlangt

Seit dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops für Verbraucher in Deutschland barrierefrei sein. Maßstab ist WCAG 2.1 AA (EN 301 549), umgesetzt durch das BFSG. Checkout und Bezahlung sind die risikoreichsten Seiten. Verstöße können mit Bußgeldern bis 100.000 € (§ 37 BFSG) geahndet werden; ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen.

BFSG für Shops auf einen Blick

Pflicht seit
28. Juni 2025
Standard
WCAG 2.1 AA (EN 301 549)
Gesetz
BFSG — Richtlinie (EU) 2019/882
Bußgeld
bis 100.000 € (§ 37 BFSG)
Pflichtdokument
Barrierefreiheitserklärung
Ausnahme
Kleinstunternehmen (< 10 MA und < 2 Mio. €)

Was muss ein barrierefreier Online-Shop erfüllen?

Ihr Shop muss WCAG 2.1 AA erfüllen — rund 50 prüfbare Kriterien. Praktisch heißt das: vollständige Tastaturbedienbarkeit mit sichtbarem Fokus, ausreichende Farbkontraste, Alternativtexte für Bilder, korrekt beschriftete Formularfelder und eine mit Screenreader nutzbare Navigation.

Am kritischsten sind Checkout und Bezahlvorgang: Hier entscheidet sich, ob Kundinnen und Kunden mit Behinderung tatsächlich kaufen können.

Was kostet ein Verstoß?

Nach § 37 BFSG drohen Bußgelder bis 100.000 € (bei schweren Verstößen), sonst bis 10.000 €; zusätzlich kann die Marktüberwachung den Vertrieb untersagen. In der Praxis treffen Unternehmen oft zuerst wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Mehr dazu: BFSG-Bußgeld.

Gilt das BFSG auch für kleine Shops?

Ausgenommen sind nur echte Kleinstunternehmen — unter 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Jahresumsatz. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Die meisten gewerblichen Online-Shops fallen daher unter die Pflicht.

Wie machen Sie Ihren Shop nachweisbar barrierefrei?

Prüfen Sie Ihren Checkout gegen WCAG 2.1 AA, beheben Sie die Verstöße, veröffentlichen Sie Ihre Barrierefreiheitserklärung und führen Sie einen datierten Nachweis. Nutzen Sie eine Standard-Plattform? Siehe Shopware und Shopify. Starten Sie mit dem kostenlosen Scan unten.

Ist Ihr Shop konform?

Gratis

Prüfen Sie Ihren Checkout gegen das BFSG / WCAG 2.1 AA.

Verstöße · Screenshots · Gesetzesklauseln. Kein Anruf. Kein Spam.

FAQ

Reicht ein barrierefreies Theme?

Nein. Ein Theme ist eine gute Grundlage, aber Ihre Inhalte, Plugins, individuellen Anpassungen und vor allem der Checkout entscheiden über die tatsächliche Konformität. Geprüft wird der ausgelieferte Code, nicht das Theme allein.

Was ist mit Shopify oder Shopware?

Auch dort tragen Sie als Betreiber die Verantwortung. Plattform-spezifisch: Barrierefreiheit im Shopware-Shop und im Shopify-Shop.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Ja, sie ist Pflicht. Sie muss den Konformitätsstand, bekannte Einschränkungen und eine Kontaktmöglichkeit für Barriere-Meldungen enthalten — und der Realität entsprechen.

Wie schnell muss ich handeln?

Die Pflicht gilt bereits seit dem 28. Juni 2025. Ein datierter Nachweis, der vor einer Beschwerde beginnt, ist der beste Schutz — je früher Sie starten, desto besser.